
Staatliche Förderung:
"Bildung und Teilhabe"
Seit 2011 haben Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit, über „Bildung und Teilhabe“ (kurz: BuT) Unterstützung zu erfahren.
Anspruchsberechtigt sind Leistungsempfänger, die
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als Arbeitssuchende Grundsicherung
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Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung,
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Sozialhilfe
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Kinderzuschlag oder Wohngeld
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Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten.
Wir arbeiten als anerkannter Bildungspartner im Rahmen des BuT eng mit der Stadt Frankfurt am Main zusammen. Je nach beantragter Unterrichtsform und erfolgter Kostenzusage unterstützen wir Ihr Kind in Gruppen- oder Einzelunterricht.
Sie möchten Lernförderung als Bestandteil des Bildungspakets beantragen und Ihr Kind bei uns unterrichten lassen?
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern kostenfrei und unverbindlich!
Zudem stellen wir Ihnen nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Schritte von der Antragstellung bis zur Anbietersuche zur Verfügung.
1.) Ausfüllen der Antragsformulare:
Sie erhalten die Antragsformulare bei der Stelle, von der Sie Ihre Leistungen beziehen. Zudem finden Sie diese auf der offiziellen Homepage der Stadt Frankfurt am Main.
Selbstverständlich halten wir auch in unserem Büro die Formulare als Ausdruck für Sie bereit.
2.) Bestätigung des Lernförderbedarfs durch den Fachlehrer:
Um die BuT-Leistungen beantragen zu können, benötigen Sie die schriftliche Bestätigung des Fachlehrers Ihres Kindes, dass außerschulischer Nachhilfeunterricht erforderlich ist. Zudem muss der Lernförderplan der Lehrkraft belegen, dass Ihr Kind Hilfe in diesem Schulfach benötigt.
3.) Kostenvoranschlag durch den Nachhilfeanbieter:
Wir händigen Ihnen einen Kostenvoranschlag aus, den Sie – zusammen mit dem Antragsformular und der Bestätigung des Fachlehrers – einreichen.
4.) Antrag stellen:
Alle benötigten Unterlagen reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle (Jobcenter, Sozialrathaus, Jugend- und Sozialamt) ein.
5.) Anbieter suchen:
Sobald Sie eine Kostenzusage für die beantragte Lernförderung erhalten, kann Ihr Kind unseren Nachhilfeunterricht in Anspruch nehmen.
Unsere Kontaktdaten können Sie entweder der Anbieterliste oder unserer Homepage entnehmen.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die hier erfolgten Angaben nicht rechtsverbindlich sind. Alle Angaben beruhen auf den uns bekannten Formalia.
Sie haben Fragen an uns und wünschen eine ausführliche, kostenfreie Beratung?
Schülerförderung
Triebstraße 81
60388 Frankfurt-Bergen-Enkheim